Die Lebensmittelüberwachung nimmt Ihre Verbraucherbeschwerden über Lebensmittelbetriebe oder Lebensmittel entgegen und geht ihnen nach.

Kurztext

Wer den Verdacht hat, dass ein erworbenes Lebensmittel nicht in Ordnung ist oder in einem Geschäft oder Restaurant hygienische Mängel feststellt, soll seine Beschwerde an das Sachgebiet Lebensmittel-/Bedarfsgegenständeüberwachung; Fleischhygiene richten. 

Erforderliche Angaben

  • Ort und Zeitpunkt des Kaufes
  • Bedingungen der Lagerung
  • Zeitpunkt und Art der festgestellten Mängel
  • Zeitraum zwischen Kauf und Verzehr des Lebensmittels
  • Art der Gesundheitsbeschwerden (sofern eingetreten) 

Rechtsgrundlage

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 

Voraussetzungen

Feststellung von mangelhaften Erzeugnissen und/oder hygienischen Missständen in Betrieben im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Kreises Unna.

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