Bei lebensmittelrechtlichen Fragen bietet die Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna eine Beratung an.

Kurztext

Wer ein Gewerbe im Lebensmittelbereich betreiben, erweitern oder ändern möchte, sollte sich über lebensmittelrechtliche Bestimmungen, hygienische Vorgaben und die mitzubringenden oder nachzuweisenden Kenntnisse informieren. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Die Fachleute des Kreises beantworten Fragen auch vor Ort. 

Erforderliche Unterlagen

Der Meldebogen für Beratungsanfragen 

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004
  • Verordnung (EU) 853/2004 

Voraussetzungen

Bevor ein Betrieb angemeldet oder umgemeldet wird oder bei Fragen im laufenden Betrieb. 

Service & Kontakt

Hier geht es zum Meldebogen für Beratungsanfragen (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.