Bei lebensmittelrechtlichen Fragen bietet die Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna eine Beratung an.
Kurztext
Wer ein Gewerbe im Lebensmittelbereich betreiben, erweitern oder ändern möchte, sollte sich über lebensmittelrechtliche Bestimmungen, hygienische Vorgaben und die mitzubringenden oder nachzuweisenden Kenntnisse informieren. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Die Fachleute des Kreises beantworten Fragen auch vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
Der Meldebogen für Beratungsanfragen
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Verordnung (EU) 853/2004
Voraussetzungen
Bevor ein Betrieb angemeldet oder umgemeldet wird oder bei Fragen im laufenden Betrieb.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Meldebogen für Beratungsanfragen (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.