Die Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an.

Kurztext

Die Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung bietet ein umfangreiches Beratungsangebot rund um die Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft und Phase nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr sowie in Fragen der Familien- und Lebensplanung an.

Da wir über ein breites Netzwerk verfügen, können wir oftmals auch in den Fällen weiterhelfen bzw. -vermitteln, die nicht direkt zu unserem Beratungsspektrum gehören. Darüber hinaus sind alle Beratungen in englischer Sprache möglich. Für weitere Sprachen müssen Dolmetschende hinzugezogen werden, sodass wir um vorherige Anfrage und Absprache bitten.

Schwangerenberatung

Wir informieren Sie

  • über die Vergabe finanzieller Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
  • über die Unterstützung bei der Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen
  • über die Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind
  • und betreuen Sie und Ihr Kind bis zum 3. Lebensjahr

Hier geht es zum

Hier geht es zur Hebammenliste (PDF)

Wir beraten Sie
  • bei Schwangerschaftskonflikten
  • wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken und eine Beratungsbescheinigung wünschen sowie über die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und auch die hierfür notwendigen Kontakte
  • bei allgemeinen Fragen oder Problemen in der Schwangerschaft
  • wenn Ihre Schwangerschaft Sie belastet oder Sie sich über mögliche Hilfen informieren möchten im Rahmen der Pränataldiagnostik und nach Mitteilung eines auffälligen Befundes
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch, einer Fehl- oder Totgeburt
  • bei der Entscheidungsfindung, wenn Sie über eine Adoption Ihres Kindes nachdenken
  • (und begleiten Sie) bei dem Prozess der vertraulichen oder anonymen Geburt
  • bei unerfülltem Kinderwusch
  • über soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere

Die Beratung ist ergebnisoffen und anonym. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Verhütungsmittelfonds

Wir unterstützen Sie
  • wenn Frauen und/oder Männer zu wenig Geld für ein Verhütungsmittel haben und prüfen, ob der Zuschuss gewährt werden kann.

Voraussetzungen für Antragstellende sind:

  • ein Alter von mindestens 23 Jahren
  • seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet wohnhaft
  • der Bezug von staatlichen Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe und/oder
  • ein nachweislich geringes Gehalt

Hier geht es zu den Richtlinien Verhütungsmittelfonds (PDF)

Hier geht es zum Datenschutzblatt (PDF)

Hier geht es zum Infoschreiben für Ärzte (PDF)


Sexualpräventive Projekte

Wir bieten

  • sexualpädagogische Angebote für Jugendliche und Schulen
  • ein Projekt für Jugendliche namens babybedenkzeit®
  • Multiplikatorenschulung für das babybedenkzeit®-Projekt, Fortbildung für Lehrkräfte, pädagogisches Personal, erzieherisches Personal und Eltern in sexualpädagogischen Fragen

Unsere Grenzen

Leider können wir Sie nicht in allen Ihren Belangen unterstützen. Insbesondere nicht bei:

  • schneller Terminfindung/-vereinbarungen bei Therapeuten
  • Fahrten zu Ärzten, Kliniken etc.
  • persönliche Begleitung zu Ärzten, Kliniken etc.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Antragstellung sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich, die bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 203, 218, 219 Strafgesetzbuch (StGB)
  • §§ 2, 2a, 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
  • Teilbereiche Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Teilbereiche Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Aslybewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Gendiagnostikgesetz (GenDG)
  • Bundeselterngeld- u. Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Voraussetzungen

Es gibt keine Altersbegrenzung.

Personen unter 14 Jahren müssen in Begleitung der Sorge- / Erziehungsberechtigten zur Beratung erscheinen.

Service & Kontakt

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.