Wer eine Examensprüfung aufgrund einer akuten Erkrankung nicht ablegen kann, benötigt eine amtsärztliche Bescheinigung.

Kurztext

Das Fehlen bei Examensprüfungen (z.B. Abitur, Abschlussprüfung, Examen) gilt nur dann als entschuldigt, wenn durch eine amtsärztliche Bescheinigung eine akute Erkrankung bestätigt wird. Eine hausärztlich oder fachärztlich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in diesen besonderen Prüfungen nicht aus. Ohne amtsärztliche Stellungnahme gilt die Prüfung im Regelfall als nicht bestanden. Die Stellungnahme kann nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erkrankung erfolgen, idealerweise direkt am Erkrankungstag.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Ladung zur Prüfung, aus der hervorgeht, an welche Stelle und mit welchem Aktenzeichen die Stellungnahme übersendet werden muss

Rechtsgrundlage

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der Schulbehörden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesprüfungsämter etc.

Voraussetzungen

Bei Erkrankung am Prüfungstag muss eine Akutvorstellung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den*die behandelnde*n Ärzt*in eingeholt werden und zum Termin beim amtsärztlichen Dienst mitgebracht werden. Wenn ein Termin nicht unmittelbar am Erkrankungs- bzw. Prüfungstag wahrgenommen werden kann, ist eine Vorstellung am Folgetag notwendig.

Bei Erkrankung vor dem Prüfungstag kann eine Vorstellung auch schon im Vorfeld erfolgen, wenn die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass die Prüfung nicht wahrgenommen werden kann. Hierfür sind aussagekräftige Befundunterlagen mitzubringen.


Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ist spätestens am Prüfungstag erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die amtsärztliche Bescheinigung betragen 40 €.