Für eine Prüfung oder ein Examen kann mit einer ärztlichen Bescheinigung ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung bei einer Prüfung oder einem Examen eine Benachteiligung vorliegt.

Kurztext

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können mithilfe einer amtsärztlichen Bescheinigung einen Nachteilsausgleich für Prüfungen oder Examen erhalten. Hierbei wird individuell bewertet, welche Hilfen den gesundheitlichen Nachteil ausgleichen können (z.B. technische Hilfen, Schreibzeitverlängerung etc.).

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Aussagekräftige Befundunterlagen, die den krankheitsbedingten / behinderungsbedingten Nachteil belegen

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • § 65 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
  • Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW)
  • Prüfungsordnungen der Schulbehörden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesprüfungsämter etc.

Voraussetzungen

Aussagekräftige Befundunterlagen, die Art und Schwere der zur Benachteiligung führenden gesundheitlichen Störung belegen

Service & Kontakt

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Frist

Diese Stellungnahme wird mit ausreichend Vorlauf vor der Prüfung erstellt, damit der Prüfling bereits beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung die Stellungnahme beifügen kann.

Kosten

Die Kosten für die Stellungnahme betragen 40 €.