Jedes Paar und jede Einzelperson, die ein fremdes oder verwandtes Kind auf Dauer oder zeitlich begrenzt aufnehmen möchte, muss zuvor vom Pflegekinderdienst ihres Wohnortes überprüft werden

Kurztext

Wir

    • beraten Sie, wenn Sie Ihr Kind in Pflege geben möchten
    • suchen Familien für Kinder, die dauerhaft in einer Familie aufwachsen sollen
    • suchen Familien, die ein Kind / Kinder für eine bestimmte Zeit aufnehmen
    • überprüfen und schulen Pflegeelternbewerber
    • vermitteln Kinder in geeignete Familien
    • organisieren bei Bedarf ergänzende Hilfen
    • fördern Pflegeelternkontakte und Fortbildungen
    • stehen Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie
    • erteilen eine Pflegeerlaubnis gem. § 44 SGB VIII

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerberfragebogen
  • Ärztliches Attest
  • Schweigepflichtentbindung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen
  • Aktuelle Schufa-Auskunft
  • Einkommensnachweis
  • Ausführlicher Lebenslauf/Lebensgeschichte

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Grundgesetz (GG)

Voraussetzungen

  • Geordnete familiäre und finanzielle Verhältnisse
  • Angemessener Wohnraum
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Keine schweren oder einschränkenden Vorerkrankungen
  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptiveltern
  • Erfolgreiche Teilnahme an dem Überprüfungsverfahren für Pflegeltern

Service & Kontakt

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