Jedes Paar und jede Einzelperson, die ein Kind adoptieren möchte, muss zuvor von einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle an ihrem Wohnort überprüft werden.

Kurztext

Die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Schwerte, der Kreisstadt Unna und des Kreises Unna haben sich zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen. Sie ist für Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Unna zuständig.

Die Adoptionsvermittlungsstelle bearbeitet sowohl die Adoption nicht verwandter Kinder als auch sogenannte Stiefkindadoptionen und ist für das gesamte Verfahren einschließlich der Nachbetreuung zuständig.

Sie erstellt die gutachterliche Stellungnahme an das Familiengericht.

Die Adoptionsvermittlungsstelle führt keine Auslandsadoptionen in eigener Zuständigkeit durch. Wenn wir von einer anerkannten Vermittlungsstelle zur Mitwirkung bei einer Auslandsadoption oder zu deren Nachbetreuung aufgefordert werden, ist dies kostenpflichtig!

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerberfragebogen
  • Ärztliches Attest
  • Schweigepflichtentbindung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen
  • Aktuelle Schufa-Auskunft
  • Einkommensnachweis
  • Ausführlicher Lebenslauf/Lebensgeschichte

Rechtsgrundlage

  • Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbG)
  • Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG)
  • Haager Minderjährigenschutzabkommen
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Grundgesetz (GG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Voraussetzungen

  • Geordnete familiäre und finanzielle Verhältnisse
  • Angemessener Wohnraum
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Keine schweren oder einschränkenden Vorerkrankungen
  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptiveltern
  • Erfolgreiche Teilnahme an dem Überprüfungsverfahren für Adoptiveltern

Service & Kontakt

Kosten

Keine

Ausnahme: Die Mitwirkung bei einer Auslandsadoption ist je nach Einzelfall kostenpflichtig.