Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) sind monatliche Elternbeiträge zu entrichten.

Kurztext

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) können Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) festgesetzt werden, soweit die Inanspruchnahme nicht beitragsfrei ist.

Nach Anmeldung in einer Einrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) werden Sie vom Kreis Unna angeschrieben. Im Anschluss werden dann nach Einreichung erforderlicher Unterlagen die Elternbeiträge festgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Selbsteinschätzungsbogen/verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen (bitte nur bei der Erstaufnahme des Kindes in einer Tageseinrichtung verwenden)

Achtung! Das Dokument gilt für Tageseinrichtungen und Tagespflege in den Kommunen Bönen, Fröndenberg und Holzwickede!

  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld) 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Tagespflege)

Service & Kontakt

Hier können Sie angeforderte bzw. erforderliche Unterlagen hochladen.

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