Auskunft
Jutta Plümpe
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Marion Schürmann
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Heidi Sichtermann
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Jutta Pauleickhoff
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Anette Oberleitner
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Daniel Seifert
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Jörg Henf
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Formulare & mehr
BAföG für Schüler und Studenten
Leitziel
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere (Wissens)-Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Welche Ausbildungen gefördert werden, können Sie dem Ausbildungsstättenverzeichnis entnehmen.
Das Amt für Ausbildungsförderung empfiehlt zur Information hinsichtlich Zuständigkeiten, persönlicher Anspruch auf BAföG-Leistungen, maximale Förderungshöhe, Altersbegrenzung, Antragsverfahren, Auslandsförderung und Antragsdownload etc. die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.das-neue-bafoeg.de.
Darüber hinaus beantwortet die gebührenfreie BAföG-Hotline, Fon 08 00 / 2 23 63 41, generelle Fragen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 01. Juni 2013 sind die Mitarbeiter|innen des Amtes für Ausbildungsförderung wieder zu den Öffnungszeiten persönlich und telefonisch zu erreichen:
Montag, Mittwoch, Freitag | 8 bis 12 Uhr
Dienstag | 13 bis 15.30 Uhr
Donnerstag | 13 bis 17.30 Uhr





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