Hilfe für Bedürftige
Anträge auf das Bürgergeld können beim Jobcenter Kreis Unna gestellt werden. Anträge auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bearbeitet die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Sozialhilfe (SGB XII) beantragen
Der Kreis Unna ist bei der Hilfe zur Pflege der richtige Ansprechpartner.
Weitere Informationen
Sozialhilfe – Anträge bei den Städten und Gemeinden
Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe, wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung, bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Unna. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln.
Die Städte und Gemeinden übernehmen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Der Kreis Unna ist bei diesen Hilfen der richtige Ansprechpartner:
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Leistungen ist das Jobcenter Kreis Unna.
Kontakt
Weitere Informationen
Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung einmaliger Bedarfe
SozialTicket
Für Menschen, die Sozialleistungen erhalten, gibt es besonders günstige Tickets im Kreis Unna. Sie kosten weniger als normale Tickets. Für Erwachsene gibt es das SozialTicket. Für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende gibt es das SozialTicket als SchülerTicket Westfalen oder als SchülerAbo plus.
Weitere Informationen
Bestattungskosten
Wer die Kosten einer Bestattung selbst nicht zahlen kann, für den gibt es nach Feststellung eines Anspruches Unterstützung: Die Kosten werden vom Sozialhilfeträger übernommen.