Wahlen im Kreis Unna

Der Kreis Unna ist innerhalb seines Einzugsbereichs für die Vorbereitung und Durchführung von folgenden Wahlen zuständig.

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Jedes EU-Mitgliedsland legt für sich fest, an welchen Tagen in diesem Zeitraum die Wahl dort stattfindet. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Landrat Mario Löhr ist Kreiswahlleiter für den Kreis Unna und Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke stellvertretender Kreiswahlleiter.

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Deutschland wählt insgesamt 96 Abgeordnete. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es werden Parteien und keine Direktkandidaten gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme, mit der sie Listenwahlvorschläge wählen. Die Listenwahlvorschläge können als gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder als Liste für nur ein Bundesland (Landesliste) aufgestellt werden.  

Ergebnisse früherer Europawahlen

Zuständigkeiten des  Kreiswahlleiters

  • Wahlorganisation für den Kreis Unna
  • Beschaffung und Ausgabe der Stimmzettel
  • Organisation und Abwicklung des Wahltages
  • Ergebnisermittlung für den Kreis Unna

Nützliche Links mit weiteren Informationen

Bundestagswahl

Am 26. September 2021 ist der 20. Deutsche Bundestag gewählt worden. Bei der Bundestagswahl war der Landrat des Kreises Unna Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 144 Unna I. Zu diesem Wahlkreis gehören die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna.

Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm ist Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 145 Hamm – Unna II. Dazu gehören die Stadt Hamm sowie die kreisangehörigen Städte Lünen, Selm und Werne.

Zuständigkeiten des Kreiswahlleiters

  • Organisation und Durchführung der Bundestagswahl im Wahlkreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Wahlkreises
  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis
  • Prüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge
  • Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge und zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
  • Gestaltung, Druck und Ausgabe der Stimmzettel
  • Ergebnisermittlung für den Wahlkreis

Landtagswahl

Landtagswahlen werden grundsätzlich alle fünf Jahre durchgeführt. Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.

Landtagswahlkreise im Kreis Unna

  • Wahlkreis 115 Unna I (Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte, Unna)
  • Wahlkreis 116 Unna II (Lünen, Selm, Werne)
  • Wahlkreis 117 Unna III - Hamm II (Bergkamen, Bönen, Kamen, Hamm-Herringen)

Kreiswahlleiter

Der Landrat des Kreises Unna ist als zuständiger Kreiswahlleiter für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl in den Wahlkreisen verantwortlich. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Entgegennahme und Vorprüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge
  • Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge durch den zuständigen Kreiswahlausschuss
  • Veranlassung der Gestaltung, des Drucks und der Ausgabe der Stimmzettel
  • Organisation und Abwicklung des Wahltages in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden der Wahlkreise
  • Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen

Kommunalwahl (Landrat | Kreistag)

Die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte, Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten) werden landeseinheitlich zeitgleich mit den Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister) sowie der Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) durchgeführt.

Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der oben genannten Wahlen werden im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung geregelt. 

Zuständigkeiten des Kreises Unna

  • Organisation und Durchführung der Kreistags- und Landratswahl
  • Ergebnisermittlung
  • Aufsichtsbehörde für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Kreisgebiet

Kontakt

Gesamtsteuerung und Finanzwirtschaft