Förderung für Schüler
Welcher Bildungsweg wird gefördert?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zwei Beispiele:
- 262 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 632 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
- Mit 474 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 736 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.
Quelle: www.bafög.de | Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG beantragen
BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Alle Infos zu den Voraussetzungen gibt es in der Dienstleistung im Kreis Unna-Serviceportal.
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BAföG
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Dienstag | 13.00 - 16.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.30 Uhr |
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